Anmietung Schlosskirche
Seit ihrer Wiedereröffnung am 10. März 1989 hat sich die Schlosskirche als eine attraktive Heimstatt für viele kulturelle Veranstaltungen erwiesen: Konzerte, Theateraufführungen, Dichterlesungen, Vorträge. Sogar Trauungen finden hier seit einigen Jahren wieder statt.
Das Kuratorium verfügt über ein Kontingent von Aufführungstagen und fördert kulturelle Veranstaltungen nach Maßgabe seiner Satzung und Zustimmung des Vorstands.
Die „Staatliche Schlösser und Gärten Hessen“ ist Ansprechpartner für alle übrigen Termine, insbesondere für die Trauungen. Sie stellt drei Räumlichkeiten im Schloss, teilweise unter Auflagen, für eine Anmietung durch Dritte bereit: den Weißen Saal, den
Louis-Saal und den Landgrafensaal. Detaillierte Auskünfte dazu erteilt die Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen.
Antrag und Ansprechpartner
Wenn Sie eine eigene Veranstaltung in der Schlosskirche durchführen möchten, kontaktieren
Sie bitte zunächst die Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen, um die Verfügbarkeit zu prüfen:
Staatliche Schlösser und Gärten Hessen
Schloss
Frau Heike Urner
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 / 9262-136
Kontaktanfrage | Staatliche Schlösser und Gärten Hessen (schloesser-hessen.de)
Förderung durch das Kuratorium
Wenn Sie darüber hinaus eine gemeinnützige, öffentliche Veranstaltung durchführen möchten, für die das Kuratorium Bad Homburger Schloss die Kosten für die Überlassung der Schlosskirche übernimmt, so füllen Sie bitte den folgenden Förderantrag zur Durchführung einer Veranstaltung in der Schlosskirche aus:
Infrastruktur
Schlosskirche: Zugang über den Haupteingang im Torbogen und ebenerdig über die seitlichen
Eingänge mit 2 bzw. 4 Stufen.
Saal für Konzerte, Vorträge, Jubiläen, Trauungen mit insgesamt 430 Sitzplätzen (200 im
Kirchenschiff, 180 auf den beiden Emporen, 50 in den Logen im Erdgeschoss; 2 Logen im
Obergeschoss dienen als Künstlerzimmer).
Wegen der notwendigen Temperierung des Raumes aufgrund der hölzernen Einbauten
(Emporen, Logen, Orgel) in den Monaten Oktober bis April und den daraus folgenden
Einschränkungen für die Raumtemperatur in dem Kulturdenkmal ist in diesem Zeitraum
nur eine bedingte Nutzung möglich.
Garderobe einschließlich Personal muss vom Mieter gestellt werden.
Parkplätze für Besucher stehen ausschließlich in der Tiefgarage am Schlossplatz zur Verfügung.
Eine Bewirtung kann nicht erfolgen. Es besteht absolutes Rauchverbot.
Toiletten stehen während der regulären Öffnungszeiten des Schlosses im Vestibül des
Königsflügels (oberer Schlosshof) zur Verfügung. Bei abendlichen Konzertveranstaltungen
werden die Toiletten im Elisabethenflügel (unterer Schlosshof) geöffnet.
Weitere Informationen: Sitzplan der Schlosskirche (Parterre und Empore) |